Eingabe Projekte

Die Heinrich Welti-Stiftung setzt Erträge des Stiftungskapitals zur Unterstützung von Projekten ein. Dem Stiftungsrat als alleiniges ausführendes Organ stehen finanzielle Mittel von bis zu 60’000 Franken pro Jahr zur Verfügung. Der Gesamtbetrag wird oft auf mehrere eingegebene Projekte in unterschiedlicher Höhe aufgeteilt.

Förderbereich

Mit dem finanziellen Engagement der Stiftung werden konkrete Projekte im Natur- und Landschaftsschutz von initiativen Trägerschaften und Organisationen in der Schweiz gefördert. Durch die Unterstützung der Stiftung soll die öffentliche Hand aller Stufen nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen entlastet werden. Im Gegenteil: von den unterstützten Projekten geht eine positive Signalwirkung aus – auf Behörden und die Bevölkerung.

Die Stiftung fördert hauptsächlich konkrete Projekte, die vor Ort wirken. Auch Gesuche in den Bereichen Schule, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit können berücksichtigt werden, sofern sie mit dem Stiftungszweck übereinstimmen. Der Beitrag der Heinrich Welti-Stiftung kann das gesamte Budget oder einen Teil davon abdecken, wobei speziell berücksichtigt wird, ob die Unterstützung für die Durchführung eines Projektes ausschlaggebend sein könnte.

Genauer Eingabeprozess

Zur Eingabe eines Unterstützungsgesuches ist folgendes Vorgehen einzuhalten:

Zeitpunkt zur Eingabe eines Gesuches: Nur im Winterhalbjahr (15. September bis 15. März). Eingaben, die im Sommerhalbjahr eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind ausschliesslich an die unten vermerkte Adresse in gedruckter oder digitaler Form einzureichen:

  • Ausgefülltes >> Formular für Projektgesuche
  • Begleitschreiben
  • Projektbeschrieb
  • Finanzierungsplan mit: Ausgaben-/Einnahmenbudget, Eigenleistungen, Angabe von angefragten Förderstellen mit aktuellem Spendenstand
  • Optional: Weitere Unterlagen

Der Stiftungsrat entscheidet an der jährlichen Stiftungsratssitzung in kollegialen Abstimmungen im Rahmen seiner Kompetenzen darüber, welche Projekte die Stiftung unterstützt. Normalerweise findet diese im Mai statt. Gesuchssteller:innen werden im Anschluss über die sie betreffenden Entscheidung informiert. Die Entscheidungen werden stiftungsintern protokolliert, Korrespondenz wird keine geführt.

Vergabekriterien

Die Heinrich Welti-Stiftung fördert konkrete Projekte des Natur- und Landschaftsschutzes in der Schweiz. Von den Projekten soll eine positive Gesamtwirkung ausgehen.

Die eingehenden Gesuche werden auf von möglichst objektiven Kriterien beurteilt. Die verfügbaren Fördermittel erfordern eine Priorisierung bei der Auswahl. Es bestehen keine Rechtsansprüche auf Beiträge. Die Entscheide des Stiftungsrates sind endgültig.

Folgende Kriterien spielen, wenn auch nicht abschliessend, eine wichtige Rolle bei den Vergabeentscheiden:

  • Ein klarer Nutzen für Natur- und Landschaft ist ausgewiesen.
  • Die Projektmassnahmen basieren auf einer überzeugenden Priorisierung.
  • Die mittel- bis längerfristige Pflege und der Unterhalt ist gewährleistet.
  • Das Vorhaben sollte eine Originalität aufweisen.
  • Es betrifft eine Region oder einen Themenbereich, wo ein sichtbarer Bedarf für entsprechende Förderprojekte besteht. 
  • Es sind möglichst viele Personen daran beteiligt bzw. die Menschen vor Ort können partizipieren.
  • Es werden bei Sensibilisierungsprojekten Bevölkerungsschichten angesprochen, die sonst eher vernachlässigt werden. 
  • Die Projekte sollten möglichst innert 2-3 Jahren abgeschlossen sein.
  • Die ungedeckten Restkosten der Projekte sollten nicht über 100’000 CHF liegen.

Gesuche sind bis jeweils zwischen Mitte September bis Mitte März per Email oder Postversand einzureichen an:
Raimund Rodewald, Präsident Heinrich Welti-Stiftung, c/o SL-FP, Schwarzenburgstrasse 11, 3007 Bern
info@weltistiftung.ch